Wegen einer Katze vor Gericht

26 Mai 2017
Kategorie: News

Früher gab es auf den meisten Bauernhöfen zum Frühstück das „Mus“. Nach dem Kochen, wurde die Muspfanne zum Abkühlen immer ins Freie gestellt.
Im Jahre 1873 geschah dies auch auf dem Gartlerhof im Oberdorf in Steinegg. Dazu ist zu sagen, dass das Mus nicht nur den Menschen, sondern auch der Katze vom Nachbarn am Weißenbildnergütl schmeckte.
Nun war es so, dass jedes Familienmitglied bei Tisch seinen festen Platz hatte und somit traf es immer dieselbe Person, die das Mus mit der Katze teilen musste und zwar war das der neunjährige Seppele. Eines Tages reichte es dem Seppele, er war so wütend, dass er das Jagdgewehr seines Vaters nahm und die Katze erschoss.
Die Nachbarin natürlich duldete das nicht, verklagte den Jungen bei Gericht und verlangte Schadenersatz im Wert von einer Kuh. Die Gartlermutter musste den Seppele dem Gericht vorführen. Als der Richter die Frage stellte, ob das wahr ist, dass er die Katze erschossen haben soll, antwortete er mit einem eindeutigen: JA.
Als der Richter fragte, wieso er dies getan hatte, antwortete der Junge: „Weil sie immer auf meiner Seite Mus gefressen hat.“ Der Richter fand das überlustig und musste sich beherrschen, um nicht in schallendes Gelächter auszubrechen. Von einer Verurteilung sah er ab, und zum Seppele sagte er nur: „Aber so etwas darfst du nicht noch einmal machen!“ Und somit war der Fall erledigt.

Ort: Hofkäserei Ebenhof Steingg
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